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Unternehmen skalieren

So gründet ihr euer Unternehmen.

Sobald ihr den Beweis habt, dass euer Konzept funktioniert müsst ihr euch nun über die eigentliche Gründung Gedanken machen.

GmbH – die Number One

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie ist vor allem dann die richtige Wahl, wenn du dich vor persönlicher Haftung schützen willst und über das notwendige Stammkapital von 25.000 € verfügst. Außerdem bringt die GmbH einige steuerliche Vorteile mit sich, weswegen Sie auch eine Art „Steuersparmodell“ ist.

GmbH

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Die beliebteste Rechtsform.

Ein Hauptmerkmal der GmbH ist, dass ihr bei Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftervermögen haftbar gemacht werden kannst. Das Privatvermögen bleibt bei Verpflichtungen außen vor und wird nicht angerührt. Für die Gründung einer GmbH müsst ihr mindestens 25.000 Stammkapital aufweisen.

Wenn das nicht möglich ist, dann kann eine UG, die sogenannte „Mini-GmbH“ eine Lösung sein. Eine UG kann schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden.

Die Vorteile einer GmbH.

Die GmbH bietet euch einige Vorteile, die wir im folgendem grob für euch zusammen gefasst haben.

Keine persönliche Haftung.

In der GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich. Das heißt, auch wenn es hart auf hart kommt bleibt das Privatvermögen (Bankkonten, Depots, Haus) verschont.

Steuern sparen

Mit einer GmbH könnt ihr jede Menge Steuer sparen. Anders als bei anderen Rechtsformen sind bei einer Nichtausschüttung der Gewinne deutlich weniger Steuern fällig. Außerdem ist es möglich so genannte „stille Reserven“ zu bilden, auf die keinerlei Steuern erhoben werden.

Freie Wahl des Geschäftsführers

Ihr könnt einen Gesellschafter oder Nichtgesellschafter zum Geschäftsführer machen. Auch mehrere Geschäftsführer sind erlaubt – ihr habt freie Hand!

Rechtliche Eigenständigkeit

Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson, in deren Namen ihr Geschäfte und Verträge abschließen könnt. Und nach außen hin wird die GmbH vom Geschäftsführer repräsentiert. Ihr als Privatpersonen könnt euch im Hintergrund halten.

UG

UG – die Mini-GmbH

Die UG ist die am einfachsten zu gründende Kapitalgesellschaft mit dem geringstmöglichen finanziellen Risiko. Gerade wenn du über wenig Startkapital verfügst und den Haftungsanspruch möglichst gering halten willst, ist die sogenannte Mini-GmbH die richtige Unternehmensrechtsform für dich. Die Gründung einer UG geht schnell und unkompliziert über die Bühne, weil die Formalanforderungen sehr niedrig sind.

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Der große Vorteil einer UG.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist im Grunde nichts anderes als eine gründerfreundliche GmbH. Sie ist besonders auf die Bedürfnisse von Existenzgründern zugeschnitten. Umgangssprachlich findet die UG oft als „Mini-GmbH“ oder als „1-Euro-GmbH“ Erwähnung. Der Hauptunterschied zwischen UG und GmbH liegt in der Höhe des notwendigen Stammkapitals. Während du bei GmbH 25.000 € vorhalten musst kannst du eine UG bereit ab 1 € Mindestkapital gründen. Deswegen ist die UG einer der beliebtesten Rechtsformen unter Gründern.

Umwandlung zur GmbH.

Wenn du dich für die UG entscheidest bist du verpflichtet Rücklagen zu bilden, quasi als Ausgleich zur geringen Stammeinlage. Die jährlich zu leistende Rücklage liegt bei mindestens 25 % des Jahresüberschusses. Diese sog. Thesaurierungspflicht gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Stammkapital 25.000 € erreicht. Wenn deine Rücklagen und das Stammkapital diesen Betrag überschreiten, darfst du einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen. Das heißt nichts anderes, als dass du als vollwertige GmbH im Markt auftreten darfst, mit allen Vorteilen die diese Rechtsform mit sich bringt.

Holding – der Geheimtipp

Die Holding ist eine Organisationsform, die als Geheimtipp gilt und immer mehr Unternehmer begeistert. Der operativ tätigen Gesellschaft (das kann eine UG oder GmbH sein) wir eine Muttergesellschaft vorgeschaltet, die Anteile der operativen Unternehmen (Tochtergesellschaften) hält. Der große Vorteil: Du kannst jede Menge Steuer sparen. Dafür musst du die Holdingstruktur jedoch direkt bei der Gründung realisieren.

Holding

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Diese Holding-Varianten gibt es

Die Holding ist im Grunde keine spezielle Rechtsform, sondern vielmehr eine Organisationsstruktur. Folgende vier Formen der Holding sind typisch:

Management Holding

Bei dieser Form steuert und plant die Holding die Strategie der Tochtergesellschaften. Sie selbst wird nicht operativ tätig.

Operative Holding

Die klassische Form der Holding, bei der die Holding-Gesellschaft selbst operativ am Markt tätig ist und die kleineren Tochtergesellschaften als Ergänzungen funktionieren.

Finanz Holding

Die Holding übt nur vermögensverwaltende Funktion aus. Sie wird weder operativ noch steuernd tätig. Finanzielle Rahmenziele können vorgegeben werden.

Strukturelle Holding

Diese Holding ist innerhalb des Unternehmens platziert und dient der internen Strukturierung und Organisation der Unternehmensbereiche.

Die Vorteile einer Holding

Auch für die Holding sprechen einige Vorteile, vor allem relevant für all diejenigen unter euch, die mit einem großen Exit planen. Hier kommen einige Vorteile, die wir für euch zusammen getragen haben.

Steuern sparen

In Punkto Versteuerung bietet die Holding große Spielräume. Wenn etwa der Gewinn einer Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft abgeführt wird, sind 95 % des Betrages steuerfrei. Diesen Gewinn kannst Du entweder investieren oder an dich auszahlen lassen. Das gleiche gilt auch beim Verkauf einer Tochtergesellschaft.

Image-Vorteile

Wenn Du mehrere unterschiedliche Produkte auf dem Markt austesten willst, kann es manchmal vorteilhaft sein, in der Außenwahrnehmung unterschiedliche Marken zu etablieren. Das ist bei einer Holding relativ einfach möglich. So kannst du Tiefpreisprodukte und Premiumprodukte gleichzeitig verkaufen, ohne dass dein Unternehmens-Image Schaden nimmt.

Aufteilung von Risiken

Eine Holding haftet nicht für Ihre Tochterunternehmen. Parke die Gewinne der Töchter einfach in der Holding und sie sind auch im Haftungsfall gesichert. Andernfalls würden die Gewinne im Unternehmen verbleiben und für ausstehende Verbindlichkeiten herangezogen.

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